Patientenverfügung und Testament

von Hinrich Neumann (Kommentare: 0)

Rund 50 Bürgervereinsmitglieder und Gäste informierten sich am 5. April im Kiebitznüst, warum eine Patientenverfügung allein nicht sinnvoll ist und was man beim Erstellen des Testaments beachten sollte. Der Bürgerverein konnte für die Veranstaltung den Rechtsanwalt und ehemaligen Notar Dr. Heinz Behrends gewinnen, der aus seiner langjährigen Berufspraxis berichtete. Er erklärte, dass nur ein Drittel der Bevölkerung ein Testament und eine Vorsorgevollmacht verfasst hat, dass sich aber jeder um diese Sachen kümmern sollte. Denn schnell könnte ein Unfall oder ein anderes Unglück die Angehörigen nötigen, Angelegenheiten regeln zu müssen.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man plötzlich ins Krankenhaus muss und Entscheidungen nicht mehr selbst fällen kann. In diesem Fall sei eine Patientenverfügung nur ein Teil der Lösung. Behrends plädierte dafür, eine umfassende Vorsorgevollmacht zu erstellen, die aus drei Teilen besteht:

  • Vollmacht für Vermögensangelegenheiten,
  • Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten,
  • Patientenverfügung.

Die Vollmacht könne man dem Ehepartner oder einer Person seines Vertrauens übertragen, z. B. den Kindern. Wichtig: Jeder, der die Vollmacht übertragen bekommt, muss auch einzeln handeln können. Falsch wäre es, wenn z. B. mehrere Kinder nur zusammen entscheiden könnten, weil immer jemand keine Zeit hat und einige Entscheidungen sofort getroffen werden müssen.
Von Vordrucken aus dem Internet hält er nichts. Eine richtige Vorsorgevollmacht ist im zentralen Vorsorgeregister hinterlegt und kann bei Bedarf vom Krankenhauspersonal jederzeit abgerufen werden. Behrends empfiehlt, sie mit einem Notar des Vertrauens aufzusetzen. Die Kosten liegen zwischen 190 und 500 €.
Auch das Thema Testament nahm großen Raum seines Vortrags ein. Beim klassischen „Berliner Testament“, bei dem erst der Ehepartner und dann die Kinder als Erben eingesetzt werden, gab er zu denken, dass man daran nachträglich nichts ändern kann. Wichtig sei daher, dass man ein Widerrufsrecht vereinbart, damit man eingreifen kann, falls sich die Lebensumstände geändert haben sollten. Behrends riet auch dazu, das Testament noch zu Lebzeiten mit den Kindern zu besprechen. Sollen Vermögensgegenstände nach dem Tod über einen längeren Zeitraum verwaltet werden, ist das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Er kann auch helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Sich automatisch bildende Erbengemeinschaften bezeichnete Behrends als „Streitgemeinschaften“.

Auch handschriftlich verfasste Testamente sind gültig. Hier sollte man sich aber im Klaren sein, dass die Erben dafür einen Erbschein vom Amtsgericht benötigen, der wieder viel Bürokratie nach sich zieht. Behrends riet dazu, dass Ehepartner das Testament mit einem Notar machen sollten. Das kann zwar Kosten von 1000 € und mehr nach sich ziehen (die Notargebühren hängen von der Höhe des Erbwertes ab), aber damit erspart man den Erben oftmals Streit und unnötige Kosten für Erbscheine usw.
Zudem riet Behrends dazu, das Testament alle paar Jahre wieder hervorzuholen und zu kontrollieren, ob noch alles auf dem aktuellen Stand ist.

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